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Allgemeine

Geschaeftsbedingungen

 von Sandra Reitenbach Fotografie - www.hochzeitsfotograefin.de

Brautstrauß

I. Geltung und Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über fotografische Leistungen zwischen Sandra Reitenbach Fotografie (im Folgenden „Fotograf“) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“), soweit im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Fotografen im Rahmen eines Auftrags hergestellten fotografischen Aufnahmen und Bilddateien, unabhängig von dem verwendeten Aufnahmeverfahren, Medium oder Dateiformat.

3. „Fotoshooting“ bezeichnet im Sinne dieser AGB den für die Erbringung der fotografischen Leistungen vereinbarten Zeitraum einschließlich der hierfür erforderlichen fotografischen Tätigkeit.

II. Auftragsausführung

1. Grundlage für den Umfang und die Durchführung des Auftrags sind die zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber individuell vereinbarten Leistungen und Konditionen. Diese können insbesondere in einem schriftlichen Angebot, einem Vertrag oder in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Messenger, vereinbart werden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots bzw. durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Auftraggebers zustande.
2. Der zeitliche und örtliche Ablauf sowie die wesentlichen Rahmenbedingungen des Auftrags werden zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber vor Durchführung des Auftrags vereinbart. Änderungen des Ablaufs am Veranstaltungstag, die sich aus dem tatsächlichen Verlauf der Veranstaltung ergeben, bleiben möglich, soweit dadurch der vereinbarte Leistungsumfang und die vereinbarte Dauer nicht wesentlich verändert werden.
3. Der Fotograf ist hinsichtlich Bildauffassung, Perspektive, Bildgestaltung, Lichtführung, Farbgebung sowie der künstlerischen und technischen Umsetzung des Auftrags grundsätzlich frei. Der Auftraggeber erkennt an, dass die fotografische Gestaltung dem individuellen Stil des Fotografen entspricht. Dieser Stil kann anhand der vom Fotografen veröffentlichten Beispielbilder auf dessen Webseiten und Social-Media-Auftritten nachvollzogen werden. Abweichungen einzelner Fotografien von den Beispielbildern oder von subjektiven Vorstellungen des Auftraggebers stellen für sich genommen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte fotografische Leistung im Übrigen vertragsgemäß erbracht wurde.

4. Die vom Fotografen ausgewählten Fotografien werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang professionell bearbeitet. Die Bearbeitung umfasst insbesondere die Anpassung von Belichtung, Farbgebung, Weißabgleich, Kontrast, Schärfe und Bildausschnitt sowie eine Retusche im für den jeweiligen fotografischen Stil üblichen Umfang. Eine darüber hinausgehende individuelle Bearbeitung einzelner Fotografien, insbesondere umfangreiche Retuschen, Composings, Bildmontagen oder sonstige nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, ist nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

5. Bei Hochzeiten und sonstigen Fotoreportagen kann nicht garantiert werden, dass jede anwesende Person oder jedes gewünschte Motiv fotografisch erfasst wird. Der Fotograf bemüht sich im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs, die wesentlichen Personen, Ereignisse und besonderen Momente festzuhalten. Besondere Wünsche hinsichtlich bestimmter Personen, Gruppen oder Motive sind dem Fotografen möglichst vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Für die Umsetzung solcher Wünsche ist zudem die Mitwirkung der betreffenden Personen erforderlich.

6. Während eines vom Fotografen durchgeführten Portrait- oder Paarshootings sollen sich keine weiteren Personen aktiv an der fotografischen Gestaltung beteiligen oder gleichzeitig eigene Aufnahmen anfertigen, sofern dies die Durchführung des Shootings oder die Arbeit des Fotografen beeinträchtigt. Dies gilt insbesondere für weitere Fotografen oder Personen, die mit professionellem Foto- oder Videoequipment arbeiten. Der Fotograf ist berechtigt, bei einer entsprechenden Beeinträchtigung darum zu bitten, das Fotografieren durch Dritte während des Shootings zu unterlassen.
7. Bei Hochzeiten und sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten für den erforderlichen Aufbau und die Vorbereitung des Fotografen Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs. Bei längeren Reportagen werden erforderliche Pausen nach Möglichkeit mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei ganztägigen oder besonders langen Buchungen ist innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums eine angemessene Pause zur Erholung und Einnahme einer Mahlzeit einzuplanen. Der Fotograf ist dabei im Rahmen der für die Gäste vorgesehenen Mahlzeiten zu verpflegen. Die vereinbarte und gebuchte Leistungsdauer wird durch die Pause nicht verlängert.

8. Der Fotograf trifft die Auswahl der zur Bearbeitung und Auslieferung vorgesehenen Fotografien eigenständig nach künstlerischen, gestalterischen und technischen Kriterien. Eine Herausgabe sämtlicher während des Auftrags entstandener Aufnahmen ist nicht geschuldet. Insbesondere werden technisch oder gestalterisch ungeeignete, doppelte oder vergleichbare Aufnahmen nicht ausgeliefert. Die vereinbarte Mindestanzahl bzw. der Umfang der auszuliefernden Fotografien ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

9. Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Fotografien als digitale Bilddateien in hochauflösender JPEG-Qualität. Die Herausgabe unbearbeiteter Originaldateien (RAW-Dateien) sowie sonstiger unbearbeiteter oder nicht final bearbeiteter Bilddaten ist nicht Bestandteil des Auftrags und erfolgt nicht.

10. Die dauerhafte Aufbewahrung der digitalen Bilddaten über die vereinbarte Lieferung hinaus ist nicht Bestandteil des Auftrags. Der Fotograf ist daher nicht verpflichtet, die Bilddaten nach Abschluss und Übergabe des Auftrags dauerhaft zu archivieren. Der Auftraggeber ist selbst für die dauerhafte Sicherung der übergebenen Bilddateien verantwortlich. Eine erneute Bereitstellung bereits ausgelieferter Bilddateien kann, soweit die Daten beim Fotografen noch vorhanden sind, nach gesonderter Vereinbarung und gegen eine angemessene Vergütung erfolgen.

III. Urheberrecht

1. Das Urheberrecht an sämtlichen im Rahmen eines Auftrags entstandenen Fotografien verbleibt beim Fotografen. Es richtet sich nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

2. Die vom Fotografen erstellten Fotografien sind urheberrechtlich geschützt. Die gesetzlichen Schutzrechte des Fotografen bleiben auch nach Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber bestehen.

3. Eine Bearbeitung, Veränderung oder Weitergestaltung der vom Fotografen gelieferten Fotografien, insbesondere durch Filter, Composings, Montagen oder den Einsatz von KI-gestützten Bildbearbeitungswerkzeugen, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen zulässig. Dies gilt nicht für technisch erforderliche Anpassungen, die im Rahmen der üblichen privaten Nutzung vorgenommen werden, sofern dadurch der Charakter und die Bildgestaltung der Fotografien nicht wesentlich verändert werden.

Die Weitergabe der gelieferten Fotografien im Rahmen der privaten Nutzung, insbesondere an Familienangehörige und Freunde, ist zulässig.

4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, den Fotografen über ihm bekannte Personen oder sonstige Rechte Dritter zu informieren, deren Aufnahme oder Abbildung nicht gewünscht oder nicht zulässig ist. Dies gilt insbesondere für Personen, private Grundstücke, Räumlichkeiten, Kunstwerke oder sonstige geschützte Objekte, soweit entsprechende Rechte Dritter betroffen sind.

Personen, die nicht fotografiert werden möchten, sind dem Fotografen nach Möglichkeit vor bzw. während des Auftrags mitzuteilen. Der Fotograf wird solche Personen bei der weiteren fotografischen Arbeit berücksichtigen und nach Möglichkeit nicht gezielt aufnehmen.

5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die für den Auftrag vorgesehene Location am vereinbarten Termin genutzt werden darf und die Durchführung der fotografischen Aufnahmen dort zulässig ist. Erforderliche Genehmigungen des Eigentümers, Betreibers oder sonstiger Berechtigter sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber informiert den Fotografen über bestehende Einschränkungen oder besondere Vorgaben der Location.

 

IV. Nutzungsrecht

1. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den ihm überlassenen Fotografien zur privaten Nutzung. Die private Nutzung umfasst insbesondere die Speicherung, Vervielfältigung, Weitergabe an Familienangehörige und Freunde sowie die Veröffentlichung in privaten Social-Media-Profilen und nicht gewerblichen Online-Galerien.

2. Eine Nutzung der Fotografien zu gewerblichen, werblichen oder sonstigen kommerziellen Zwecken ist von dem eingeräumten privaten Nutzungsrecht nicht umfasst und bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung durch Unternehmen, Dienstleister, Locations oder andere Dritte zu eigenen Werbe- oder Geschäftszwecken sowie für die entgeltliche Weitergabe oder Veröffentlichung der Fotografien.

3. Bei der Veröffentlichung der Fotografien in sozialen Medien oder anderen öffentlichen Medien freut sich der Fotograf über eine Nennung bzw. Verlinkung als Hochzeitsfotografin. Bei Hochzeitsfotografien wird insbesondere die Verlinkung der Website www.hochzeitsfotograefin.de oder des entsprechenden Social-Media-Profils begrüßt.

4. Die Verwendung der Fotografien durch den Fotografen zu eigenen Werbezwecken, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Printmedien, auf Ausstellungen oder in anderen Präsentationsmedien, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Auftraggebers.

V. Vergütung und Ausfallhonorar

1. Die Vergütung für die fotografischen Leistungen wird als Stundenhonorar, Tagessatz oder Pauschalhonorar vereinbart. Zusätzlich können vereinbarte Reise-, Übernachtungs-, Park- oder sonstige im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehende Kosten berechnet werden. Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.

2. Das vereinbarte Honorar ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Fototermin vollständig und ohne Abzug zu zahlen, sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

3. Wird die vereinbarte fotografische Begleitung auf Wunsch des Auftraggebers über den vereinbarten Leistungszeitraum hinaus verlängert, wird die zusätzliche Zeit nach dem im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet. Wurde kein gesonderter Stundensatz vereinbart, gilt der zum Zeitpunkt der Buchung gültige Stundensatz des Fotografen. Verzögerungen oder Wartezeiten, die durch den Auftraggeber oder den Ablauf der Veranstaltung verursacht werden und innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums liegen, begründen keine Verlängerung des gebuchten Leistungszeitraums. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme des Fotografen kann entsprechend der vorstehenden Regelung zusätzlich berechnet werden.

4. Erfolgt die Zahlung des vereinbarten Honorars nicht fristgerecht, ist der Fotograf berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Zahlung zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Fotograf vom Vertrag zurücktreten bzw. die vereinbarte Leistung verweigern. Die gesetzlichen Rechte des Fotografen wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

5. Stornierung durch den Auftraggeber / Ausfallentschädigung
Mit der verbindlichen Buchung wird der vereinbarte Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert und steht für andere Aufträge nicht mehr zur Verfügung.

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber bis einschließlich 6 Monate vor dem vereinbarten Fototermin fällt keine pauschalierte Ausfallentschädigung an. Bereits entstandene und nicht mehr erstattbare, auftragsbezogene Kosten bleiben hiervon unberührt. Bei einer Stornierung weniger als 6 Monate bis einschließlich 3 Monate vor dem vereinbarten Fototermin beträgt die pauschalierte Ausfallentschädigung 30 % des vereinbarten Honorars. Bei einer Stornierung weniger als 3 Monate bis einschließlich 14 Tage vor dem vereinbarten Fototermin beträgt die pauschalierte Ausfallentschädigung 60 % des vereinbarten Honorars. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Fototermin beträgt die pauschalierte Ausfallentschädigung 90 % des vereinbarten Honorars. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Fotografen bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden auf eine geschuldete Ausfallentschädigung angerechnet.

6. Terminverschiebung
Eine Verschiebung des vereinbarten Fototermins ist grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache und mit Zustimmung des Fotografen möglich. Der Fotograf wird sich bemühen, gemeinsam mit dem Auftraggeber einen geeigneten Ersatztermin zu finden. Kann ein geeigneter Ersatztermin gefunden werden, wird der Auftrag zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fortgeführt. Für die Terminverschiebung fällt keine Umbuchungsgebühr an. Ist der vom Auftraggeber gewünschte Ersatztermin bereits anderweitig vergeben oder entstehen durch die Terminverschiebung zusätzliche, nicht vermeidbare Kosten, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Kann kein geeigneter Ersatztermin gefunden werden, gilt die Verschiebung als Stornierung des ursprünglichen Auftrags. In diesem Fall finden die Regelungen zur Ausfallentschädigung gemäß Ziffer V.5 Anwendung.

VI. Haftung

1. Der Fotograf haftet für Schäden des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes bestimmt ist.

Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht durch den Fotografen oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Fotograf auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

2. Der Fotograf trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der im Rahmen des Auftrags erstellten digitalen Bilddaten. Für einen Verlust oder eine Beschädigung der Bilddaten, der trotz angemessener Sicherungsmaßnahmen eintritt, haftet der Fotograf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist nach Maßgabe von Ziffer VI.1 ausgeschlossen.

3. Kann der Fotograf den vereinbarten Auftrag aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen plötzlicher Erkrankung, Unfall, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, ganz oder teilweise nicht ausführen, wird der Fotograf den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich nach Möglichkeit um einen geeigneten Ersatzfotografen bemühen. Kann der Auftrag trotz zumutbarer Bemühungen nicht oder nicht vollständig durch den Fotografen oder einen geeigneten Ersatzfotografen ausgeführt werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung nach Ziffer VI.1.

4. Der Auftraggeber wird gebeten, die gelieferten Fotografien nach Erhalt zeitnah zu prüfen und erkennbare Beanstandungen dem Fotografen möglichst innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Dies ermöglicht dem Fotografen, berechtigte Beanstandungen zeitnah zu prüfen und gegebenenfalls zu beheben. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

VII. Datenschutz

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung des Fotografen enthalten.

VIII. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Der Fotograf ist bemüht, Meinungsverschiedenheiten mit dem Auftraggeber zunächst auf einvernehmlichem Wege zu klären.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

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