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Allgemeine

Geschaeftsbedingungen

 von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie - www.hochzeitsfotograefin.de

Brautstrauß

I. Geltung und Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie (im Folgenden Fotograf genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die mit dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die angebotenen Leistungen abgeschlossen wurden.
2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden.
3. „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.

II. Auftragsausführung

1. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
2. Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
3. Der Fotograf ist, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
4. Die Fotografien werden durch den Fotografen basisbearbeitet. „Basisbearbeitet“ bedeutet dabei Belichtung, Schärfe und Beschnitt. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite / Instagram entsprechend einen Eindruck verschaffen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
6. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
7. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Ganztagesbuchungen sind dem Fotografen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren und einzuplanen.
8. Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber ausgeliefert werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot bestimmt.
9.  Der Auftraggeber erhält die Fotografien in Form von digitalen Bilddaten hochauflösend im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
10. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.  Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.

III. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.
2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
3. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Filter, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder dem Objekts fertigen und etwaig bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen. 
5. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

 

IV. Nutzungsrecht

1. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
2. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
3. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
4. Bei Veröffentlichungen (z.B. soziale Medien, private Nutzung) wird der Auftraggeber den Fotografen wie folgt als Urheber benennen: Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie bzw. www.hochzeitsfotograefin.de.
5. Stimmt ein Auftraggeber der Nutzung der Bilddateien zur Eigenwerbung des Fotografen nicht zu, so widerspricht im Gegenzug der Urheber (Fotograf) ebenfalls der Veröffentlichung der Bilddateien in öffentlichen Medien (Internet, etc.), d. h. der Auftraggeber ist ebenfalls nicht berechtigt, die Bilddateien öffentlich (außerhalb der privaten Nutzung) darzustellen.

 

V. Vergütung und Ausfallhonorar

1.  Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
2. Der vereinbarte Preis ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Fototermin ohne Abzug zu zahlen.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
4.  Wird der Preis vor der Durchführung eines Termins trotz Mahnung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht bezahlt, so kann der Fotograf die Durchführung des Vertrages ablehnen, und vom Kunden die Rücktrittskosten gemäß dem nachfolgenden Punkt (5)  in Rechnung stellen.
5. Sobald der Fotograf eine Buchung des Kunden erhalten hat, hält der Fotograf diesen Termin für den Kunden frei und wird für diesen Termin daher keinen weiteren Auftrag annehmen. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 30 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar ab dem 15. Tag nach Vertragsschluss, 50 % des vereinbarten Honorars bis 6 Monate vor Fototermin und 90 % bis 14 Tage vor dem Fototermin an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
6. Bei Terminverschiebung/-änderung durch den Auftraggeber ist eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu entrichten. Eine Terminverschiebung/-änderung ist nur mit Absprache und Abstimmung des Fotografen möglich.

VI. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
2. Der Fotograf wird die angefertigten Bilddateien mehrfach sichern. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3.  Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
4. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

VII. Datenschutz

1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
3. Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Fotolabor, Online Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.

VIII. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist stets der Wohnsitz des Fotografen.
2. Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

Stand: Mai 2025

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